Allgemeine Geschäftsbedingungen und Ticketbedingungen von Magicnights
§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich
(1) Veranstalter und Vertragspartner für den Ticketkauf ist:
Magicnights
Inhaber: Christopher Diel
Hamtorstraße 16
41460 Neuss
E-Mail: Tickets@magicnights-events.de
nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ticketbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Tickets über den Online-Ticketshop des Veranstalters sowie für den Besuch der jeweils gebuchten Veranstaltung.
(3) Ergänzende Hinweise auf der Event- und Ticketseite, insbesondere zu Termin, Ort, Einlass, Altersgrenzen, Ticketkategorien und besonderen Regeln der Veranstaltungsstätte, werden Bestandteil des Vertrags. Bei Widersprüchen gehen konkrete Angaben zur jeweiligen Veranstaltung diesen allgemeinen Bedingungen vor, soweit sie wirksam einbezogen wurden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Veranstaltungen und Tickets im Online-Ticketshop ist noch kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Der Käufer wählt Ticketart und Anzahl aus, gibt die erforderlichen Kundendaten ein, akzeptiert diese AGB und wird zur Zahlung an Stripe weitergeleitet. Vor Abschluss der Zahlung können Eingabefehler im Bestellprozess korrigiert werden.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Zahlung erfolgreich bestätigt und die Bestellung vom Ticketing-System angenommen wurde. Der Käufer erhält anschließend eine Bestellbestätigung und das digitale Ticket an die angegebene E-Mail-Adresse.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die Bestelldaten werden im Ticketing-System nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gespeichert.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die im Ticketshop angezeigten Preise sind Endpreise einschließlich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Entgelte werden vor Abgabe der Bestellung deutlich ausgewiesen.
(2) Die Zahlung wird über Stripe Checkout mit den dort angebotenen Zahlungsarten abgewickelt. Für die Zahlungsabwicklung können ergänzende Bedingungen des gewählten Zahlungsdienstes gelten.
(3) Ein Anspruch auf Bereitstellung und Nutzung des Tickets besteht erst nach vollständiger und erfolgreicher Zahlung. Bei einer Rückbuchung, Anfechtung oder Erstattung kann das betroffene Ticket gesperrt werden.
§ 4 Bereitstellung und Verantwortung für das Ticket
(1) Tickets werden nach bestätigter Zahlung digital als PDF und/oder über eine gesicherte Ticketansicht bereitgestellt und grundsätzlich an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse versendet.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, seine Kontaktdaten korrekt anzugeben, den Eingang der Nachricht einschließlich Spam-Ordner zu prüfen und das Ticket vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ein nicht zugestelltes Ticket ist dem Veranstalter rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
(3) Jedes Ticket enthält einen eindeutigen QR-Code, der grundsätzlich nur einmal zum Einlass berechtigt. Maßgeblich ist der zuerst am Einlass erfolgreich geprüfte Code. Vervielfältigte, manipulierte, bereits entwertete, gesperrte oder erstattete Tickets berechtigen nicht zum Zutritt.
(4) Das Ticket kann digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden, sofern für die Veranstaltung nichts anderes angegeben ist. Der QR-Code muss vollständig und lesbar sein.
§ 5 Private Weitergabe und unzulässiger Weiterverkauf
(1) Nicht personalisierte Tickets dürfen aus privaten Gründen grundsätzlich zum ursprünglichen Preis oder günstiger weitergegeben werden, sofern für die konkrete Veranstaltung keine abweichende wirksame Regel gilt. Mit der Weitergabe sind diese Bedingungen an den neuen Inhaber weiterzugeben.
(2) Ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters sind insbesondere der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf, ein Verkauf über nicht autorisierte Plattformen, ein Verkauf zu einem höheren als dem ursprünglichen Ticketpreis sowie die Nutzung von Tickets für Werbung, Gewinnspiele, Verlosungen oder Paketangebote untersagt.
(3) Manipulationen des Tickets oder QR-Codes sowie das Anfertigen oder Verbreiten von Kopien in Täuschungsabsicht sind untersagt. Bei einem schuldhaften Verstoß kann der Veranstalter das Ticket sperren, den Zutritt verweigern oder den Besucher von der Veranstaltung ausschließen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Einlass, Altersgrenzen und Jugendschutz
(1) Zutritt erhält nur, wer ein gültiges Ticket vorlegt und die für die Veranstaltung veröffentlichten Einlassvoraussetzungen erfüllt. Der Veranstalter kann bei personalisierten Tickets, ermäßigten Tickets oder zur Prüfung von Altersgrenzen die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder eines erforderlichen Berechtigungsnachweises verlangen.
(2) Es gelten das Jugendschutzgesetz sowie die für die jeweilige Veranstaltung bekanntgegebenen Alters- und Begleitregeln. Käufer und Besucher sind selbst dafür verantwortlich, die Voraussetzungen vor dem Ticketkauf zu prüfen. Der Erwerb eines Tickets hebt gesetzliche Altersbeschränkungen nicht auf.
(3) Wird der Zutritt verweigert, weil der Besucher eine bei Vertragsschluss klar mitgeteilte oder gesetzliche Einlassvoraussetzung nicht erfüllt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, sofern der Veranstalter die Verweigerung nicht zu vertreten hat. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 7 Sicherheitskontrollen, Hausrecht und Verhalten
(1) Der Veranstalter und die von ihm beauftragten Mitarbeiter üben das Hausrecht aus. Den sachlich gerechtfertigten Anweisungen des Ordnungs-, Sicherheits- und Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Ergänzende Haus- und Sicherheitsordnungen der Veranstaltungsstätte sind zu beachten.
(2) Sicherheitskontrollen von Personen und mitgeführten Gegenständen dürfen im rechtlich zulässigen Umfang durchgeführt werden. Wer eine zulässige Kontrolle verweigert, kann vom Zutritt ausgeschlossen werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
(3) Untersagt sind insbesondere das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, illegalen Drogen, nicht zugelassener Pyrotechnik sowie sonstigen Gegenständen, die nach den veröffentlichten Veranstaltungs- oder Sicherheitsregeln verboten sind. Ebenfalls untersagt sind Gewalt, Bedrohungen, erhebliche Belästigungen, rassistische, menschenverachtende oder sonst diskriminierende Äußerungen, vorsätzliche Sachbeschädigungen, das Betreten gesperrter Bereiche sowie nicht genehmigte gewerbliche Tätigkeiten oder Werbeaktionen.
(4) Bei einem erheblichen oder wiederholten schuldhaften Verstoß kann der Besucher ohne Erstattung des Ticketpreises von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dies gilt nur, soweit der Ausschluss verhältnismäßig ist. Weitere Ansprüche und die Einschaltung zuständiger Behörden bleiben vorbehalten.
§ 8 Foto-, Ton- und Filmaufnahmen durch Besucher
(1) Private Aufnahmen sind erlaubt, soweit der Veranstalter oder die Veranstaltungsstätte nichts anderes bekanntgeben und Rechte Dritter gewahrt bleiben.
(2) Professionelle, gewerbliche oder zur öffentlichen Verwertung bestimmte Aufnahmen sowie der Einsatz von Drohnen oder umfangreicher Aufnahmeausrüstung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Gesetzliche Rechte, insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Leistungsschutzrechte, sind jederzeit zu beachten.
§ 9 Gesundheit und Lautstärke
Bei Musik- und Showveranstaltungen können hohe Schallpegel, Licht-, Nebel- oder Stroboskopeffekte auftreten. Besucher sollten eigenverantwortlich geeigneten Gehörschutz verwenden und gesundheitliche Hinweise zur jeweiligen Veranstaltung beachten. Bei bekannten gesundheitlichen Risiken ist vor dem Besuch ärztlicher Rat einzuholen.
§ 10 Programm-, Besetzungs- und Ablaufänderungen
(1) Der Veranstalter darf Beginn, Einlass, Programm, Besetzung oder Ablauf aus sachlichem Grund in zumutbarem Umfang ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
(2) Unwesentliche oder zumutbare Änderungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung. Bei einer wesentlichen Änderung bleiben die gesetzlichen Rechte des Käufers unberührt.
§ 11 Verlegung, Abbruch und Absage
(1) Änderungen, Verlegungen, Unterbrechungen oder Absagen können insbesondere aus Sicherheitsgründen, wegen behördlicher Anordnungen, Witterung, Erkrankung, Ausfall wesentlicher Mitwirkender, technischer Störungen oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände erforderlich werden. Der Veranstalter informiert hierüber so früh wie unter den Umständen möglich über die ihm zur Verfügung stehenden Kanäle.
(2) Bei einer vollständigen Absage vor Veranstaltungsbeginn wird der tatsächlich gezahlte Ticketpreis einschließlich zwingender, bei der Bestellung erhobener Gebühren grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei einer Verlegung behält das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit. Ist dem Käufer der Besuch am Ersatztermin nicht zumutbar, kann er nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und Erstattung verlangen. Einzelheiten und angemessene Fristen werden mit der Verlegungsmitteilung bekanntgegeben.
(4) Muss eine bereits begonnene Veranstaltung abgebrochen werden, richten sich Erstattungs- und Minderungsansprüche nach dem Umfang der bereits erbrachten Leistung und den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Verbraucherrechte werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
(5) Aufwendungen für Anreise, Unterkunft oder sonstige Leistungen Dritter werden nur ersetzt, wenn hierfür eine gesetzliche Haftungsgrundlage besteht.
§ 12 Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen
Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ticketbestellungen sind daher nach Vertragsschluss grundsätzlich verbindlich. Gesetzliche Rechte bei Absage, Verlegung, Leistungsstörung oder Mängeln bleiben unberührt.
§ 13 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
(4) Für Garderobe, mitgebrachte Gegenstände, An- und Abreise sowie Leistungen selbstständiger Dritter haftet der Veranstalter nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung des jeweiligen Dritten bleibt unberührt.
§ 14 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten beim Ticketkauf und bei der Einlasskontrolle enthält die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – Neuss Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 22. Juli 2026